Ein Bundesrichter als Kolumnist: »Fischer im Recht« ist nicht ohne

Thomas Fischer (Bundesrichter/Autor, Baden-Baden) ​| Mo | 26.10.2015, 20 Uhr | Hörsaalgebäude Conti-Campus

© P. Bartz

Dem Volk oder seinen Vertretern werden die Leviten gelesen. Die Ironie beißt in allen Stilen in  alle Richtungen. »Nehmen wir zum Beispiel die Goldbrasse oder den Steinbeißer mit kaltgepresstem Olivenöl«. Von »geilen Spendengalas« mit »abgerichteten Buben« ist die Rede oder von »intergalaktischen Laserkanonen«. Und »unten kocht Schwefelsäure«. Interessanter Autor, wirklich. Vor allem, weil er Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof ist. Kaufen Juristen das Strafgesetzbuch, kaufen sie »den Fischer«. In der wöchentlichen Kolumne Fischer im Recht auf ZEITonline äußert sich Thomas Fischer mit großer Offenheit und Sprachlust zum Fall Edathy oder zur Flüchtlingsproblematik und stellt dabei pointen- und lehrreiche Bezüge zum Strafrecht her. Darf der das? In so exponierter Position? Jedenfalls kann, wer so raushaut,  nicht unumstritten bleiben. »Erklärergottvater des deutschen Rechtswesens« spottete ein Berliner Richter z. B. in der Frankfurter Allgemeinen zurück. Joachim Otte fragt, wo man ist, wenn man im Recht ist, und wie sich Autor- und Richtersein verträgt. Beziehungsweise bedingt.

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