Wie und warum die Natur ein Rechtssubjekt werden muss

Jens Kersten (Staatsrechtler) | Wird verschoben! | Conti-Foyer

Beiersdorf ist eine juristische Person, ein Rechtssubjekt. Beiersdorf hat Grundrechte. Der Bayerische Wald nicht. Auch nicht der Baum vor unserem Haus. Auch nicht der Hund, der dagegen pinkelt. Die Natur ist kein Rechtssubjekt. Das ist ein bisschen unzeitgemäß, oder? Wir haben begriffen, dass wir uns, unsere Gesellschaft, unseren Planeten radikal transformieren müssen, damit wir – die Menschheit – eine Zukunft haben, die den Namen verdient. Doch ausgerechnet die Natur, die Voraussetzung fürs Leben, soll weiter so behandelt werden wie irgendeine Sache? Der Münchner Professor Jens Kersten fordert in seinem Buch Das ökologische Grundgesetz eine Transformation unserer Verfassung und die Einführung von »ökologischen Personen«. Aber wie soll das gehen? Und was war nochmal ein Rechtssubjekt? Was ist überhaupt »die Natur«? Welche Rechte braucht sie? Wer vertritt sie? Salon-Moderator Joachim Otte im Gespräch mit Jens Kersten über die Verfassung der Natur und die Natur der Verfassung. Eintritt: 10/6 €

In Kooperation mit Stiftung Leben & Umwelt / Heinrich-Böll-Stiftung Nds.

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